🌀 Kleinwindkraftanlagen in der Schweiz: Regulatorischer Rahmen & Genehmigungspflicht

Die Nutzung von Kleinwindkraftanlagen erfreut sich in der Schweiz zunehmender Beliebtheit – besonders bei Eigenheimbesitzern, Landwirten oder in Kombination mit Solarspeichern. Doch ab wann ist eine Mini-Windanlage eigentlich bewilligungspflichtig? Und was darf man ohne Genehmigung aufstellen?

In diesem Beitrag klären wir die wichtigsten Punkte zur Rechtslage in der Schweiz – mit einem konkreten Beispiel einer 1000 W-Windturbine.


✅ Was gilt als Mini- oder Kleinwindkraftanlage?

In der Schweiz gelten Windkraftanlagen mit einer elektrischen Leistung unter 100 kW als Kleinwindanlagen. Besonders kleine Modelle für Hausdächer, Gärten oder Ferienhäuser liegen meist im Bereich von 300 bis 2000 Watt. Sie dienen der Eigenversorgung und speisen nur selten ins Netz ein.


📏 Wann ist eine Baubewilligung erforderlich?

In der Regel bewilligungsfrei:

  • Rotordurchmesser unter 2 Metern
  • Gesamthöhe inkl. Mast unter 2,5 m
  • Standort innerhalb einer Bauzone
  • Keine negativen Auswirkungen auf Nachbarn oder Umwelt

Bewilligungspflichtig wird es:

  • Ab 30 m Gesamthöhe (immer genehmigungspflichtig)
  • Außerhalb der Bauzone
  • Bei dauerhafter Netz-Einspeisung
  • Wenn Schall- oder Schattenemissionen problematisch sind
  • Wenn Artenschutz (z. B. Fledermäuse) betroffen ist

Auch wenn keine formelle Bewilligung notwendig ist, empfehlen wir immer eine Rücksprache mit der Gemeinde, um Konflikte oder Rückbauverfügungen zu vermeiden.


💡 Beispiel einer genehmigungsfreien Mini-Windkraftanlage

Ein typisches Modell, das in vielen Fällen ohne Baubewilligung aufgestellt werden kann, ist:

FLTXNY SUN-1000 Windgenerator

  • Leistung: 1000 W
  • Spannung: 12/24/48 V
  • Rotordurchmesser: ca. 1,20 m
  • Startwindgeschwindigkeit: 1,3 m/s
  • Max. Windgeschwindigkeit: bis 50 m/s
  • Generator: 3-Phasen-Permanentmagnet (wartungsarm, leise)
  • Lebensdauer: > 20 Jahre

💬 Unser Tipp: Wird diese Anlage auf einem stabilen Mast unter 2,5 m montiert – z. B. im Garten – und liegt der Standort innerhalb der Bauzone, ist häufig keine Baubewilligung erforderlich.


🔌 Was ist mit dem Netzanschluss?

Auch wenn die Mini-Windanlage nur als Inselbetrieb (Off-Grid) verwendet wird, ist bei einem Anschluss ans Hausnetz eine Meldung beim ESTI (Eidgenössisches Starkstrominspektorat) notwendig. Dabei ist ein Planungsgesuch mit technischen Daten einzureichen.

In vielen Fällen reicht ein vereinfachtes Verfahren, insbesondere bei Leistungen unter 3 kW.


🌍 Was ist beim Umweltschutz zu beachten?

Auch kleine Windanlagen dürfen keine gefährdeten Arten (z. B. Fledermäuse oder Greifvögel) beeinträchtigen. Darum sollten Windräder:

  • nicht in der Nähe von bekannten Jagdgebieten,
  • nicht in geschützten Landschaftszonen
  • und nicht auf hohen Masten in Einflugschneisen montiert werden.

📄 Fazit: Mini-Windanlagen sind möglich – aber gut planen!

In der Schweiz sind kleine Windkraftanlagen unter bestimmten Bedingungen auch ohne Baubewilligung erlaubt. Wer auf eine Rotordurchmesser unter 2 m und geringe Masthöhe achtet, kann im privaten Bereich unkompliziert Windenergie nutzen.

📌 Wichtig:
✔ Vorab die Gemeinde kontaktieren
✔ Standort prüfen (Zonenplan, Nachbarn, Umwelt)
✔ Bei Einspeisung: Meldung an ESTI
✔ Hochwertige & sichere Komponenten verwenden


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