Sind 800-Watt-Balkonkraftwerke in der Schweiz legal?


Die Nachfrage nach Balkonkraftwerken – auch Mini-Photovoltaikanlagen genannt – ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Sie bieten eine einfache Möglichkeit, selbst Strom zu erzeugen und die eigene Stromrechnung zu senken. Besonders beliebt sind Systeme mit einer Nennleistung von 800 Watt. Doch wie sieht es mit der Rechtslage in der Schweiz aus? Sind solche Anlagen legal? Und worauf muss man achten? In diesem Beitrag klären wir die wichtigsten Fakten.


Was ist ein Balkonkraftwerk überhaupt?

Ein Balkonkraftwerk besteht in der Regel aus ein oder zwei Solarpaneelen und einem Wechselrichter. Der erzeugte Gleichstrom der Solarpanels wird über den Wechselrichter in haushaltsüblichen Wechselstrom (230 Volt) umgewandelt und direkt ins Hausnetz eingespeist – meist über eine normale Steckdose.

Diese Systeme eignen sich hervorragend für Mietwohnungen, Balkone, Terrassen oder Hausfassaden. Sie sind günstig, unkompliziert in der Installation und machen den Einstieg in die Solarenergie kinderleicht.


Die Rechtslage in der Schweiz: 600 Watt sind die Grenze

In der Schweiz regelt das Stromversorgungsgesetz und die zugehörige Verordnung die Einspeisung von Strom aus Kleinanlagen. Besonders relevant ist dabei die Grenze von 600 Watt Ausgangsleistung am Wechselrichter, die für sogenannte “vereinfachte Anmeldung” gilt.

Wichtig: Nicht die Leistung der Solarpanels ist entscheidend, sondern die Ausgangsleistung des Wechselrichters!

  • Es ist zulässig, dass die Solarmodule mehr als 600 Watt Leistung haben (z. B. zwei 400-Watt-Module = 800 Watt oder mehr).
  • Entscheidend ist, dass der Wechselrichter fest auf 600 Watt Ausgangsleistung begrenzt ist.

Warum diese Begrenzung?

Die Begrenzung auf 600 Watt am Wechselrichter dient der Sicherheit und der Netzstabilität. Anlagen bis zu dieser Grenze können in der Regel ohne Eingriff in die bestehende Elektroinstallation betrieben werden. Sie dürfen direkt über eine spezielle Einspeisesteckdose (Typ T13 in der Schweiz) betrieben werden und müssen nicht vom Elektriker fest angeschlossen werden.


Was ist bei der Auswahl des Wechselrichters zu beachten?

Ein kritischer Punkt ist die Art der Leistungsbegrenzung:

  • Nicht erlaubt sind Wechselrichter, die per Software oder App einfach auf höhere Leistungen umgestellt werden können.
  • Der Wechselrichter muss hardwareseitig fest auf 600 Watt begrenzt sein.
  • Es darf keine Möglichkeit geben, die Begrenzung selbst zu entfernen oder zu umgehen.

Wer hier nicht aufpasst, riskiert nicht nur ein illegal betriebenes Balkonkraftwerk, sondern auch Probleme mit dem Netzbetreiber – oder im schlimmsten Fall bei einem Brand mit der Versicherung.


Schweizer Konformitätserklärung ist Pflicht

Ein weiteres zentrales Thema ist die Konformitätserklärung:

  • In der Schweiz darf ein Balkonkraftwerk nur betrieben werden, wenn eine Schweizer Konformitätserklärung für das gesamte System und alle seine Komponenten (Solarmodule, Wechselrichter, Verkabelung, Halterungen) vorliegt.
  • Diese Konformitätserklärung muss von einer in der Schweiz ansässigen Firma ausgestellt worden sein.
  • Einfache CE-Zertifikate oder Konformitätsunterlagen von Herstellern aus dem Ausland reichen nicht aus.

Dies stellt sicher, dass die Komponenten den in der Schweiz geltenden technischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen entsprechen.


Was bedeutet das konkret für 800-Watt-Balkonkraftwerke?

Ein weitverbreiteter Irrtum ist, dass Balkonkraftwerke mit einer Modulleistung von 800 Watt automatisch illegal sind. Das ist nicht korrekt – entscheidend ist die Ausgangsleistung des Wechselrichters.

Zulässig ist:

  • Zwei Solarmodule mit je 400 Watt = 800 Watt Gesamtleistung
  • Ein Wechselrichter mit fest auf 600 Watt begrenzter Ausgangsleistung
  • Schweizer Konformitätserklärung für alle Komponenten durch eine Schweizer Firma

Nicht zulässig ist:

  • Ein Wechselrichter mit 800 Watt Ausgangsleistung
  • Ein Wechselrichter, der per App oder Software auf über 600 Watt gestellt werden kann
  • Fehlen einer Schweizer Konformitätserklärung

Fazit: Ja, aber unter klaren Bedingungen

800-Watt-Balkonkraftwerke sind in der Schweiz legal – unter der Voraussetzung, dass die Leistung des Wechselrichters fest auf 600 Watt begrenzt ist und alle Komponenten eine gültige Schweizer Konformitätserklärung aufweisen. Wer ein solches System kauft oder betreibt, sollte besonders auf die Angaben des Herstellers und die Dokumentation achten.

Beim Kauf ist es ratsam, sich von Schweizer Fachhändlern beraten zu lassen und sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt sind. Nur so kann man legal, sicher und effizient eigenen Solarstrom produzieren – und dabei auch noch einen wertvollen Beitrag zur Energiewende leisten.


Tipp: Einige Schweizer Anbieter bieten bereits fertig konfigurierte Balkonkraftwerke mit allen notwendigen Zertifikaten und Konformitätserklärungen an. So erspart man sich Unsicherheiten und ist auf der sicheren Seite.

Vorsicht, einige Schweizer Händler bieten inzwischen Balkonkraftwerke, an die nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

Ist der Händler bei Topten.ch gelistet, ist alles in Ordnung


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