ACHTUNG die meisten Bakonkraftwerke und Speicher die in der Schweiz angeboten werden sind Illegal. Bei uns ESTI-konform kaufen
App-gedrosselte >600 W sind nicht zulässig.
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Legal, illegal – scheissegal?

Legal, illegal – scheissegal?

Die Wahrheit über Schweizer ESTI-Vorschriften für Balkonkraftwerke

Balkonkraftwerke liegen voll im Trend. Immer mehr Haushalte in der Schweiz wollen mit einer kleinen Photovoltaikanlage auf Balkon, Terrasse oder im Garten eigenen Strom erzeugen und so ihre Stromrechnung senken.
Doch während Hersteller und Händler oft nur mit Leistungsdaten, Wirkungsgrad und Ersparnis werben, bleibt ein wichtiger Punkt häufig unter dem Tisch: Die gesetzlichen Vorschriften – und was sie konkret bedeuten.


Die Schweizer Rechtslage: maximal 600 Watt Einspeiseleistung

Die Schweizer ESTI-Vorschriften (Eidgenössisches Starkstrominspektorat) schreiben klar vor:

  • Balkonkraftwerke dürfen maximal 600 Watt ins Hausnetz einspeisen.
  • Stärkere Wechselrichter, die per App oder Software auf 600 Watt gedrosselt sind, sind NICHT ESTI-konform. Diese Anlagen dürfen auch nicht von einem befreundeten Elektriker angeschlossen werden, sondern von einer zugelassenen Fachfirma.
  • Alles, was darüber hinausgeht, benötigt eine bewilligungspflichtige Installation durch einen Elektriker sowie zusätzliche Sicherheitseinrichtungen.

Diese Regel gilt nicht nur für Anlagen ohne Speicher, sondern auch für Batteriesysteme, wenn diese ins Hausnetz zurückspeisen.


Das Problem mit „drosselbaren“ Wechselrichtern

Einige Hersteller bieten Wechselrichter mit 800 Watt Nennleistung an, die vom Nutzer über Software oder App auf 600 Watt heruntergeregelt werden können.
Technisch ist das zwar möglich – rechtlich ist es ein Minenfeld:

  • Fakt: Geräte, die potenziell mehr als 600 Watt einspeisen können, gelten nach ESTI-Vorgaben nicht als genehmigungsfrei.
  • Risiko: Ein Netzanbieter oder Prüfer kann jederzeit feststellen, dass der Wechselrichter technisch in der Lage ist, mehr als erlaubt ins Netz zu geben.
  • Folge: Die Anlage kann stillgelegt werden – im schlimmsten Fall drohen hohe Bussen. Auch der Schutz durch Ihre Gebäudeversicherung ist gefährdet, da Sie ein nicht-ESTI-konformes Gerät an Ihr Hausnetz angeschlossen haben. Dieses Risiko ist nicht zu unterschätzen und steht in keinem Vergleich zu den paar Franken, welche man bei einem nicht legalen Kraftwerk spart.

Auch wenn derzeit manche Sachbearbeiter „ein Auge zudrücken“, ist das keine Garantie für die Zukunft. Die Rechtslage kann sich von einem Tag auf den anderen verschärfen. Bei solch nicht-ESTI-konformen Anlagen, kann Ihnen der Betrieb der Anlage jederzeit nachträglich untersagt werden.


Wie Händler damit umgehen – oder auch nicht

Viele Schweizer Händler wissen ganz genau, dass nicht alle angebotenen Geräte ESTI-konform sind.
Dennoch werden diese Produkte oft ohne Hinweis auf mögliche Rechtsprobleme verkauft. Besonders bei Komplettsets mit Batteriespeicher oder leistungsstarken Modulen werden die relevanten Vorschriften gerne verschwiegen. Oft wird sogar eine Konformitätserklärung versprochen, welche aber wertlos ist.

Für den Kunden bedeutet das:

  • Er kauft in gutem Glauben ein vermeintlich legales System.
  • Stellt sich später heraus, dass es nicht erlaubt ist, hat der Kunde den Schaden – keine Rückerstattung, keine Garantie, und im schlimmsten Fall eine behördliche Verfügung.

Das Eidgenössische Starkstrominspektorat ESTI hat hierzu ein Merkblatt herausgegeben. Sie finden es auf der Webseite der ESTI hier


Konsequenzen im „Worst Case“

  1. Abschaltung durch den Netzbetreiber – oft ohne Vorwarnung.
  2. Busse wegen Betrieb einer nicht genehmigten Erzeugungsanlage.
  3. Kosten für Umrüstung oder Austausch des Wechselrichters.
  4. Verlust der Investition, da Händler oft jede Verantwortung ablehnen.

Unser Tipp: Sicherheit vor Ärger

  • Nur Wechselrichter kaufen, deren maximale Ausgangsleistung fest auf 600 Watt begrenzt ist und nicht vom Nutzer geändert werden kann.
  • ESTI-konforme Geräte verlangen – am besten mit schriftlicher Bestätigung vom Händler.
  • Bei Batteriespeichern prüfen, ob die Rückspeiseleistung ins Netz ebenfalls unter 600 Watt liegt.
  • Nicht nur auf Preis oder Leistung schauen – im Ernstfall zählt allein die Legalität.

⚠️ Fazit:
„Legal, illegal, scheissegal“ mag für manche Händler die Devise sein – für Endkunden kann es teuer werden. Wer in der Schweiz ein Balkonkraftwerk betreibt, sollte die 600-Watt-Grenze ernst nehmen. Denn im Ernstfall hilft kein „Das hat der Verkäufer aber anders gesagt“ – die Verantwortung liegt immer beim Betreiber. Gerade nach Grans Monatna sollte man noch mehr auf Vorschriften achten.

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