Wechselrichter

⚠️ Wichtiger rechtlicher Hinweis zur Zulässigkeit von Wechselrichtern in der Schweiz

In der Schweiz sind ausschliesslich Wechselrichter mit einer maximalen AC-Nennleistung von 600 W als Balkonkraftwerk zulässig und dürfen von Laien installiert und an Endstromkreise angeschlossen werden.

Wechselrichter mit höherer Nennleistung (z. B. 800 W oder mehr), die lediglich softwareseitig per App auf 600 W gedrosselt werden, sind in der Schweiz nicht zulässig.
Dies gilt unabhängig davon, ob die Anlage im Auslieferungszustand oder per Softwarebegrenzung auf 600 W eingestellt ist.

Gemäss schriftlicher Auskunft des Eidgenössischen Starkstrominspektorats (ESTI) sind:

nur Wechselrichter mit max. 600 W Nennleistung als Balkonkraftwerke zulässig,

800-W-Wechselrichter mit App- oder Software-Drosselung auf 600 W unzulässig,

solche Geräte nicht von Laien installierbar und installationspflichtig gemäss NIV.

Wechselrichter

⚠️ Wichtiger Hinweis zur Installation von Wechselrichtern

Alle Wechselrichter, die nicht dauerhaft auf maximal 600 Watt AC-Nennleistung begrenzt sind, dürfen in der Schweiz nicht als Balkonkraftwerk betrieben werden.

Solche Wechselrichter unterliegen der Installationspflicht gemäss Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV) und müssen zwingend durch einen zugelassenen Elektro-Fachbetrieb installiert und fest angeschlossen werden.

Eine blosse softwareseitige Begrenzung (z. B. per App von 800 W auf 600 W) erfüllt diese Anforderungen nicht und macht den Wechselrichter nicht zulässig für den steckerfertigen Betrieb.