Wechselrichter
⚠️ Wichtiger rechtlicher Hinweis zur Zulässigkeit von Wechselrichtern in der Schweiz
In der Schweiz sind ausschliesslich Wechselrichter mit einer maximalen AC-Nennleistung von 600 W als Balkonkraftwerk zulässig und dürfen von Laien installiert und an Endstromkreise angeschlossen werden.
Wechselrichter mit höherer Nennleistung (z. B. 800 W oder mehr), die lediglich softwareseitig per App auf 600 W gedrosselt werden, sind in der Schweiz nicht zulässig.
Dies gilt unabhängig davon, ob die Anlage im Auslieferungszustand oder per Softwarebegrenzung auf 600 W eingestellt ist.
Gemäss schriftlicher Auskunft des Eidgenössischen Starkstrominspektorats (ESTI) sind:
nur Wechselrichter mit max. 600 W Nennleistung als Balkonkraftwerke zulässig,
800-W-Wechselrichter mit App- oder Software-Drosselung auf 600 W unzulässig,
solche Geräte nicht von Laien installierbar und installationspflichtig gemäss NIV.

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⚠️ Wichtiger Hinweis zur Installation von Wechselrichtern
Alle Wechselrichter, die nicht dauerhaft auf maximal 600 Watt AC-Nennleistung begrenzt sind, dürfen in der Schweiz nicht als Balkonkraftwerk betrieben werden.
Solche Wechselrichter unterliegen der Installationspflicht gemäss Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV) und müssen zwingend durch einen zugelassenen Elektro-Fachbetrieb installiert und fest angeschlossen werden.
Eine blosse softwareseitige Begrenzung (z. B. per App von 800 W auf 600 W) erfüllt diese Anforderungen nicht und macht den Wechselrichter nicht zulässig für den steckerfertigen Betrieb.


